Notwehr. § 32 StGB, § 227 BGB,§ 15 OwiG - Notwehr Ist die Verteidigung, die erforderlich ist (also, nur solche Maßnahmen, welche am wenigsten verletzen, aber noch geeignet sind den Angriff erfolgreich abzuwenden) um einen gegenwärtigen, gerade stattfindenden Angriff von sich selbst oder anderen abzuwenden. § 33 StGB - Überschreitung der Notwehr Überschreitet der Angegriffene die Grenzen der Notwehr glaubhaft aus Verwirrung Furcht, oder Schrecken, so wird er nicht bestraft. 

Notstand. § 34 StGB - Rechtfertigender Notstand Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leib und Leben, Freiheit, Ehre, Eigentum oder eines Rechtsgutes eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden. §35 Abs.1 StGB - Entschuldigender Notstand Wer in einer gegenwärtigen nicht abwendbaren Gefahr für Leib und Leben oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich oder anderen abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich, weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen. 

Körperverletzung. § 223 - Körperverletzung Wer einen anderen körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit beschädigt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Ist die Handlung gegen Verwandte aufsteigender Linie begangen, so ist auf Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe zu erkennen. §223a - gefährliche Körperverletzung Ist die Körperverletzung mittels einer Waffe insbesondere eines Messers oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs oder mittels eines hinterlistigen Überfalls oder von anderen gemeinschaftlich oder mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begangen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Der Versuch ist ebenfalls strafbar.

Wing Tsung ist eine chinesische Kampfkunst, die vor ca. 250 Jahren in China von einer buddistischen Nonne Namens Ng Mui entwickelt wurde.

Ihr Ziel war es, ein System zu erfinden das es möglich machen sollte, auch gegen größere und stärkere Gegner zu bestehen und sie möglichst schnell und effektiv kampfunfähig zu machen.

Die erste Schülerin von Ng Mui war das junge Mädchen Yim Wing Tsung - nach der auch der Name dieser Kampfkunst benannt worden ist.

Wing Tsung wurde im Geheimen und nur innerhalb engster Familien- und Freundeskreisen - von Generation zu Generation - weitergegeben.

Erst Großmeister Yip Man machte Wing Tsung für die Öffentlichkeit zugänglich.

Sein bekanntester Schüler war Bruce Lee.

Nach dem Tod Yip ManŽs brachte Leung Ting (einer seiner begabtesten Schüler) das Wing Tsung nach Europa.

Von dort aus begann die weltweite Verbreitung.
Heute waren schon 13 Besucher (22 Hits) hier!
Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden